Informationen| zum Übertritt

 

Wir kümmern uns um Ihr Kind und seine Schullaufbahn!

Bei der Entscheidung, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll, treten zahlreiche Fragen auf.
Viele davon versuchen wir auf dieser Seite unten bei FAQs zu beantworten.

In einem sind wir uns sicher: Wenn Ihr Kind für das Gymnasium geeignet ist, dann lassen Sie es diesen Weg beschreiten.
Es ist der einfachste und direkteste schulische Weg zur Vorbereitung auf eine anspruchsvolle Berufsausbildung oder ein Studium.

Wenn Sie sich gerne über den musischen Zweig und alle Instrumente, Chöre und Ensembles informieren möchten, schauen Sie doch auf der Youtube-Seite der Musiker vorbei.
Bei Fragen vermitteln wir auch gerne den Kontakt zu einem Instrumentallehrer! Bitte melden Sie sich per Telefon oder Mail.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder unsicher sind, beraten wir Sie sehr gerne:

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: per Telefon (09421-974850) oder per E-Mail (schuledasbruckner.de)

Zum Übertritt an das Musische Gymnasium noch ein Hinweis: Die Schulordnung fordert hier eigentlich im Übertrittszeugnis mindestens die Note "3" in Musik.
Das Übertrittszeugnis in diesem Schuljahr weist aber keine Musiknote aus. - Das ist kein Problem. Bitte melden Sie Ihr Kind einfach an!

Alle Termine bis zum Schulbeginn im September finden Sie im Überblick zusammengefasst zum Download.

Weiterführende Informationen zum Übertritt finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums.

 

Hinweis zur Anmeldung 2025:

Die Einschreibung findet an folgenden Terminen in den ausgewiesenen Räumen am ABG statt:

Montag bis Donnerstag, 05. - 08. Mai 2025,  täglich von 8:00 - 17:30 Uhr, Freitag, 9. Mai 2025, 8:00 - 13:00 Uhr

Sie können sich für die Anmeldung vorab einen persönlichen Termin reservieren : Online-Terminbuchung

 

Die persönliche Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten können der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich übermitteln.

Alle erforderlichen Unterlagen können in Kopie (ggf. digitaler Kopie als Scan ...) eingereicht werden. Nur das Übertrittszeugnis der Grundschule ist unbedingt im Original vorzulegen.
 

Formulare für die Anmeldung

FAQ|s

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einschreibung

Wann und wo findet die Einschreibung statt?

Die persönliche Einschreibung findet an folgenden Terminen in den ausgewiesenen Räumen am ABG statt:

05. - 08. Mai 2025 täglich von 8 - 17:30 Uhr
09. Mai 2025 von 8 - 13 Uhr
 

 

Was muss zur Einschreibung mitgebracht werden?

  • Übertrittszeugnis (Original)
  • Geburtsurkunde oder Stammbuch (zu Einsicht)
  • 2 Passbilder
  • Nachweis der Masernimpfung (Impfbuch)
  • Anmeldeformular (kann vorab hier ausgefüllt und dann zur Einschreibung mitgebracht werden bzw. liegt bei der Anmeldung an der Schule aus)

Sonderfälle:

  • Bei geschiedenen Eltern: Sorgerechtsbeschluss
  • Im Fall schon nachgewiesener Lese-Rechschreib-Störung etc.: Nachweis über Teilleistungsstörung

Muss das Kind bei der Einschreibung dabei sein?

Nein. Es reicht die Anmeldung durch einen Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten. Allerdings freuen wir uns sehr auf ein erstes Kennenlernen.

Mein Kind muss den Probeunterricht absolvieren. Wann und wo findet dieser statt?

Der Probeunterricht findet für unsere Schülerinnen und Schüler bei uns am ABG statt - in diesem Jahr am 13. - 15. Mai 2025

Bei der Einschreibung erhalten Sie ein Informationsblatt mit allen Details.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Gymnasium allgemein

Soll mein Kind aufs Gymnasium? Das bayerische Schulsystem bietet so viele Möglichkeiten

Das Gymnasium bereitet seine Schüler auf eine anspruchsvolle berufliche Ausbildung und die Studierfähigkeit vor. Viele Ausbildungsberufe werden immer komplexer, wer beruflich vorankommen will, benötigt oft gute Fremdsprachkenntnisse.

Dafür steht das Gymnasium in seiner Ausbildung.

Das Gymnasium ermöglicht es, ohne weiteren Schulartwechsel und ohne Voraussetzungen einer Übertrittsnote (z.B. von Jg. 10 der Mittel-, Real- oder Wirtschaftsschule auf die FOS) oder die Notwendigkeit, eine zweite Fremdsprache schnell nachzulernen, in die gymnasiale Oberstufe und zur allgemeinen Hochschulreife zu kommen. Zugleich bleibt die Schulgemeinschaft gleich. Wir kennen unserer Schüler, und wenn es einmal nicht so läuft, vielleicht auch auf Grund persönlicher oder privater Probleme - erkennen wir dies und können rechtzeitig  helfen und unterstützen, so dass der Schulabschluss erreicht wird.

Zugleich kann auch das Gymnasium nach Jg. 10 mit der Mittleren Reife verlassen werden und z.B. eine Ausbildung begonnen werden. Wenn ein Schüler vertiefte Interessen besitzt, vielleicht auch ein kreativer Querdenker ist, oder einfach gerne lernt: Dann empfehlen wir die Wahl des Gymnasiums.

Es gibt nicht "den" Gymnasialschüler. Lernfreude - Kreativität - Neugier... dies kann sich auch gegenseitig kompensieren.

Über die Realschule und FOS kommt man doch auch zum Abitur?

Das ist richtig.

Doch ist das Gymnasium der direkteste Weg - ohne Abschlussprüfung in der 10. Klasse, ohne Notenbeschränkung für die 11. Klasse (Notenvoraussetzung FOS), die zweite Fremdsprache wird seit der 6. Klasse gelernt; über RS und FOS ist die Lernmenge in den letzten drei Jahren hier sehr intensiv.

Und: Kein Übertritt nach 10 bedeutet auch: Bessere pädagogische Betreuung. Wir kennen unsere Schüler, ihre besonderen Probleme und evt. auch Herausforderungen im persönlichen Bereich.

Zudem ist die FOS anders aufgebaut: Schulische Phasen mit Leistungserhebungen und Schulaufgaben wechseln sich mit Praktika-Phasen ab. Das erfordert sehr gute Selbstorganisation.

Gibt es Nachmittagsunterricht?

Auch das neunjährige Gymnasium hat (wie übrigens auch das "alte" neunjährige Gymnasium) Nachmittagsunterricht. Im "guten alten" G9 waren von Jg. 5 bis 10 jeweils 2 Sportstunden vorgesehen.

Im "neuen" G9 gibt es ab der 9. Jahrgangsstufe fest 1 Stunde Nachmittagsunterricht.

Zwischen Jg. 5 und 8 sind insgesamt (!) 3 Stunden vorgesehen. Diese können von den Gymnasien frei verteilt werden.

 

Unser Modell am Anton-Bruckner-Gymnasium:

  • Am Nachmittag findet der - verbindliche - Differenzierte Sportunterricht statt, kein "Klassenzimmerunterricht". Schüler der Volleyballklasse, Fußballklasse und MuT-Klassen haben 2 Stunden automatisch bereits belegt.
  • Eltern und Schüler wählen selbst, in welcher Jahrgangsstufe und welche Sportart (evt. auch Abhängig vom Termin) sie diesen Unterricht belegen. Die vielseitigen Interessen und Talente unserer Lehrkräfte sowie Kooperationen mit Vereinen ermöglichen ein breites Angebot: Aktuell gibt es am ABG für die Schüler die Wahl zwischen Fußball, Volleyball, Handball, Badminton, Karate, Klettern, Parcours, Akrobatik- und Bewegungskünste sowie Leichtathletik wählen.
  • Das bedeutet: Relativ große Freiheit und viele Vorteile, etwa für die Vereinbarkeit mit privatem Sport, Musik, Hobbies...
  • Und: Wer ein so großes Sporttalent ist, dass er oder sie in einem Bayerischen Nachwuchskader steht, wird vom Differenzierten Sportunterricht befreit und hat so nachmittags noch mehr Zeit zum Leistungstraining.

Sonderfall Musisches Gymnasium:

Instrumentalunterricht findet wie bisher größtenteils in Absprache mit den Instrumentallehrern statt.

Mein Kind hat eine Lese-Rechtschreib-Schwäche. Kann es dennoch aufs Gymnasium?

Das ist kein Problem, wenn Ihr Kind die Voraussetzungen fürs Gymnasium erfüllt.

Es gibt Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs, auch des Notenschutzes.

Die Erfahrung zeigt, dass diese Kinder am Gymnasium erfreuliche schulische Erfolge erzielen können.

Mein Kind hat den Übertrittsdurchschnitt nicht erreicht - möchte aber aufs Gymnasium. Was tun?

Für diese Schüler gibt es den Probeunterricht. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Bestehensquote sehr hoch ist - und diese Kinder dann in Jahrgangsstufe 5 oftmals wirklich gute Leistungen erbringen.

Für Schüler mit nachgewiesener Lese-Rechtschreibstörung werden beim Probeunterricht die am Gymnasium üblichen Notenschutz/Nachteilsausgleichsmaßnahmen angewendet, z.B. Nicht-Bewertung der Rechtschreibleistung.

Mein Kind muss den Probeunterricht absolvieren. Wie kann es sich vorbereiten?

Aufgabenbeispiele für den Probeunterricht in den Fachern Deutsch und Mathematik finden sich auf der Website des ISB:

http://www.isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht-gymnasium

Mein Kind muss den Probeunterricht absolvieren. Wann ist dieser bestanden?

Ihr Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht.
Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an das Gymnasium ist jedoch nach § 26 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) auf Antrag der Eltern möglich. Sie als Eltern treffen die Entscheidung.

Der Probeunterricht für das Gymnasium mit den Noten 4 und 4 ist zudem mit dem bestandenen Probeunterricht an der Realschule gleich gesetzt: Das Kind kann dann also an einer Realschule angemeldet werden.

Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an das Gymnasium oder eine Realschule möglich.

Schulwegbeförderung: Wird der Bus bzw. Zug zum ABG bezahlt?

Für Schüler des Gebundener Ganztags und des Musischen Zweigs ist die Schulwegbeförderung i.d.R. immer kostenlos.

Für Schüler des Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums ist die Schulwegbeförderung frei, wenn sie nicht im Einzugsbereich des Gymnasiums Mallersdorf-Pfaffendorf wohnen.

Hinweis für Schülerinnen und Schüler aus Pfatter, Mötzing, Wörth: Auch für das kommende Jahr hat das Landratsamt Regensburg die Übernahme der Schulwegkosten zugesagt

Voraussetzung ist stets: Die Wohnung muss nach den gesetzlichen Vorgaben mehr als 2,8 km von der Schule entfernt sein; allerdings zeigt sich die Stadt Straubing bislang bei manchen Stadtteilen kulant. Genaue Auskunft gibt Frau Limmer in unserem Sekretariat.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Musischen Gymnasium

Muss mein Kind schon ein Instrument spielen?

Nein!

Ihr Kind benötigt lediglich Freude an Musik - und die Bereitschaft, zu üben (das aber muss man beim Lernen von Fremdsprachen, Mathematik... auch).

Beim Eintritt in Jahrgangsstufe 5 sind weder musiktheoretische noch instrumentale Vorkenntnisse erforderlich.

Braucht mein Kind eigenes Instrument?

Ihr Kind benötigt daheim die Möglichkeit zu üben. Dies ist die Voraussetzung für Erfolg beim Musizieren.

Die Qualität des Instruments trägt entscheidend zur Motivation des Kindes bei. Freude am Klang und dessen differenzierter Gestaltung kann sich nur mit entsprechendem Material entwickeln. Gerne stehen Ihnen die Lehrkräfte beratend zur Seite.

Leihinstrumente stellt die Schule in begrenztem Umfang zur Verfügung. Daneben haben die ansässigen Musikhändler attraktive Angebote.

Was ist das Besondere am Musischen Gymnasium? Einen Chor und eine Streicherklasse gibt’s doch woanders auch.

Als Musisches Gymnasium können wir den Schülern eine große Zahl an Möglichkeiten zum gemeinsamen Musizieren anbieten: Drei Chöre (nach Altersgruppen), zwei Orchester, zwei Bigbands, Bläserensemble, Volksmusik- und Kammermusikensembles. Dazu kommt die sehr große Zahl an möglichen Instrumenten. 

Der enge Kontakt der Schüler führt auch dazu, dass Ideen gemeinsamen Musikmachens entstehen können - Major7 bildet z.B. eine feste Größe im Straubinger Kulturleben.

Für die besonders engagierten und begeisterten Schüler bietet die enge Verbindung der Schule zum Kammerchor Straubing besondere Möglichkeiten: Einzelstimmbildung und Erarbeitung großer Werke mit international bekannten Solisten und Auslandsauftritte.

Auch die enge Verbindung von Bluval zum Anton-Bruckner-Gymnasium eröffnet talentierten Schülern die einfache Möglichkeit, im Haus an den Workshops teilzunehmen. 

Wichtig auch: Auch die musisch begabten Schüler des Wirtschaftszweiges können selbstverständlich an den Ensembles teilnehmen!

Wie ist die Sprachenfolge am Musischen Gymnasium?

Sprachenfolge ist Englisch (5. Klasse) und Latein (6. Klasse). In der 11. Klasse besteht die Möglichkeit, Latein gegen Spanisch zu tauschen.

Welche Instrumente kann ich am Musischen Gymnasium erlernen?

Es gibt eine breite Palette an möglichen Instrumenten (über das konkrete Angebot entscheidet die jeweilige Schule):

Ab Jahrgangsstufe 5 sind zugelassen: Klavier, Orgel, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Waldhorn, Trompete, Posaune, klassische Gitarre.

Ab Jahrgangsstufe 8 zusätzlich als Ersatz für das bisher erlernte Pflichtinstrument: Cembalo, Blockflöte (Sopran- und Altflöte), Tenorhorn, Bariton, Euphonium, Tuba, Laute, Mandoline, Harfe, Perkussion, Akkordeon, Hackbrett, Zither.

Die ab Jahrgangsstufe 8 wählbaren Pflichtinstrumente können auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits ab Jahrgangsstufe 5 zugelassen werden.

Der Unterricht erfolgt  in speziellem Unterricht in intensiver, instrumentenspezifischer Kleingruppenarbeit (max. 3 Schüler): z.B. nur Violine, nur Cello, nur Kontrabass, nur Trompete, nur Saxophon, nur Posaune, nur Klavier.

Wichtig: Die Notengebung folgt dem Lehrplan: In Jg. 5 also nach dem, was ein “Anfänger” beherrschen kann.

Das breite Angebot an Instrumenten ermöglicht den Schülern des Wirtschaftszweiges am ABG ein Instrument zu erlernen -  z.B. im Anschluss an den Unterricht.

Muss mein Kind im Musischen Zweig in Musik Abitur machen?

Nein!

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium

Welche Schwerpunkte setzt der Wirtschaftswissenschaftliche Zweig?

Die Schwerpunkte liegen hier auf den Fächern Wirtschaft und Recht und dem nur am WWG unterrichteten Fach Wirtschaftsinformatik:

Das Fach Wirtschaft/Recht wird vertiefter unterrichtet: Dort wird ökonomisches und rechtliches Wissen vermittelt. Betriebserkundungen, Planspiele sowie Vorträge und Workshops mit externen Partnern aus Betrieben der Region, Hochschulen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen sorgen für große Anschaulichkeit und Praxisbezug. Die Schüler erweben umfassende Kompetenzen im Bereich wirtschaftlichen Handelns und rechtlicher Entscheidungen.

Das Fach Wirtschaftsinformatik fokussiert Abläufe in Betrieben und die Einflüsse der Digitalisierung auf die Arbeitswelt; es vermittelt vertiefe Kompetenzen digitaler Informationsverarbeitung und der Arbeit mit Datenbanken. Die Zusammenarbeit mit der Universität Passau ermöglicht die online-basierte Arbeit an realistischen Datenbanksystemen. 

Wie sieht dieser Zweig in der Praxis aus?

Die Profilbildung setzt mit der 8. Jahrgangsstufe und dem Fach Wirtschaft/Recht ein.
In der 9. Jahrgangsstufe tritt dann das Fach Wirtschaftsinformatik als besonderes Profilfach des WWG hinzu.

Anders als an den anderen Gymnasialzweigen (Musisch, Sprachlich...) ist Wirtschaft/Recht am WWG Kernfach, es werden in diesem Fach also Schulaufgaben geschrieben

Wie ist die Sprachenfolge am Wirtschaftswissenschaftlichen Zweig?

Sprachenfolge ist Englisch (5. Klasse) und Latein oder Französisch (6. Klasse). In der 11. Klasse besteht die Möglichkeit, die zweite Fremdsprache gegen Spanisch zu tauschen.

Kann ein Schüler des WWG am Musikangebot des "Bruckner" teilnehmen?

Selbstverständlich.

Die Schüler können bei entsprechenden Instrumentenkenntnissen in den Ensembles mitwirken.
Auch die Teilnahme am Chor ist stundenplanmäßig kein Problem (mehr).
Zudem können die Schüler gegen einen sehr geringen Unkostenbeitrag auch am Instrumentalunterricht als Wahlunterricht teilnehmen.